Amtliche Leistungen
Hauptuntersuchung (HU) inklusive Abgasuntersuchung (AU)
§ 29 StVZO
Die regelmäßige Hauptuntersuchung ist für jedes zugelassene Fahrzeug in Deutschland Pflicht. Ich nehme sie als GTÜ-Vertragspartner direkt in der Partnerwerkstatt in Ihrer Nähe ab — inklusive Abgasuntersuchung und neuer Prüfplakette.

Bei der Hauptuntersuchung wird Ihr Fahrzeug auf Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie auf die Einhaltung der Umweltvorschriften geprüft. Kontrolliert werden unter anderem Bremsanlage, Lenkung, Achsen, Räder und Reifen, Fahrwerk, Rahmen und Aufbau, Beleuchtung, elektrische Anlage und die Abgaswerte. Die Abgasuntersuchung ist seit 2010 fester Bestandteil der HU und wird nicht mehr getrennt bescheinigt.
Wann muss Ihr Fahrzeug zur HU?
- Neufahrzeuge (Pkw): erstmals nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate
- Gebrauchte Pkw und Krafträder: alle 24 Monate
- Wohnmobile über 3,5 t: nach der Erstzulassung gestaffelt, danach jährlich bis zweijährlich
- Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen: jährlich
- Anhänger: in der Regel alle 24 Monate
Maßgeblich ist immer der Monat auf der Prüfplakette am hinteren Kennzeichen. Die Zahl in der Mitte nennt das Jahr, die Zahl auf der Zwölf-Uhr-Position den Monat, in dem die nächste Untersuchung fällig ist. Die sechs Plakettenfarben wiederholen sich in einem Sechsjahreszyklus, damit eine überzogene Plakette schon aus einigen Metern Entfernung auffällt.
Das Prüfergebnis
Das Ergebnis fällt in eine von vier Stufen: ohne erkennbare Mängel, geringe Mängel, erhebliche Mängel oder verkehrsunsicher. Ohne oder mit nur geringen Mängeln erhalten Sie die neue Plakette sofort. Bei erheblichen Mängeln lassen Sie diese beheben und kommen innerhalb eines Monats zur Nachuntersuchung — dann wird nur der beanstandete Punkt erneut geprüft.
Mein Tipp: die kleine Vorabkontrolle
Ein großer Teil aller Beanstandungen entfällt auf Kleinigkeiten, die Sie in zehn Minuten selbst prüfen können: sämtliche Leuchten inklusive Kennzeichen- und Bremsleuchten, Profiltiefe und Luftdruck, Wischerblätter, Scheibenwaschanlage, Hupe und Ölstand. Wer das vorher durchgeht, spart sich in vielen Fällen den zweiten Termin.
Das bringen Sie mit
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Den letzten HU-Bericht, falls vorhanden
- Nachweise für eingetragene Umbauten (ABE, Teilegutachten, EG-Betriebserlaubnis)
- Bei Gasanlagen: den letzten Prüfnachweis der Gasanlage
- Ein vollständiges Bordwerkzeug und freien Zugang zum Kofferraum
Häufige Fragen
Ja. Verläuft die Untersuchung ohne oder mit nur geringen Mängeln, bringe ich die neue Prüfplakette sofort am hinteren Kennzeichen an und Sie bekommen den Untersuchungsbericht direkt mit.
