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Ouchayan Kfz-Ingenieur- & Sachverständigenbüro

Sachverständigenleistungen

Schaden- und Unfallgutachten

§ 249 BGB

Nach einem Unfall entscheidet die Beweislage darüber, was Sie ersetzt bekommen. Ein unabhängiges Gutachten hält den Schaden vollständig fest — bevor jemand anders ihn für Sie bewertet.

Dokumentation eines Unfallschadens mit Maßstab und Kamera

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Sie müssen sich nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung einlassen — und Sie sollten es auch nicht, denn dieser wird von der Partei bezahlt, die möglichst wenig zahlen möchte. Bei einem Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung die Kosten meines Gutachtens.

Was im Gutachten steht

  • Vollständige Schadenaufnahme mit Lichtbilddokumentation
  • Kalkulierte Reparaturkosten auf Basis der Herstellervorgaben
  • Wiederbeschaffungswert und, falls erforderlich, Restwert
  • Merkantile Wertminderung — der Wertverlust, der auch nach fachgerechter Reparatur bleibt
  • Voraussichtliche Reparaturdauer und Ausfallzeit als Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen
  • Feststellungen zu Vorschäden und Altschäden

Haftpflichtschaden oder Kaskoschaden?

Beim Haftpflichtschaden reguliert die Versicherung des Unfallgegners, und Sie wählen den Sachverständigen frei. Beim Kaskoschaden — etwa nach Wildunfall, Hagel, Diebstahl oder einem selbst verschuldeten Unfall — reguliert Ihr eigener Versicherer, der die Begutachtung üblicherweise selbst veranlasst. Auch dann kann ein eigenes Gutachten sinnvoll sein, wenn Sie die Bewertung Ihres Versicherers nicht teilen.

Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag nennt Reparaturkosten — mehr nicht. Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Ausfallzeit und Restwert fehlen darin, und genau diese Positionen machen bei einem Haftpflichtschaden oft den größeren Teil Ihres Anspruchs aus. Bei kleinen Blechschäden unterhalb der Bagatellgrenze von etwa 750 Euro genügt allerdings in der Regel der Kostenvoranschlag; die Versicherung muss die Gutachtenkosten dann nicht übernehmen.

So läuft es ab

Sie rufen an, ich komme zu Ihrem Fahrzeug — zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt. Die Begutachtung vor Ort dauert je nach Schadenumfang etwa 30 bis 60 Minuten. Das fertige Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von 48 Stunden, auf Wunsch gehe ich es mit Ihnen durch und leite es direkt an die regulierende Versicherung und Ihren Rechtsanwalt weiter.

Das bringen Sie mit

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Unfallbericht oder polizeiliches Aktenzeichen
  • Daten des Unfallgegners und dessen Versicherung
  • Serviceheft und Rechnungen zu Reparaturen und Sonderausstattung
  • Angaben zu bekannten Vorschäden

Häufige Fragen

  • Ja. Als Geschädigter eines Haftpflichtschadens haben Sie nach ständiger Rechtsprechung das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben.

Schaden- und Unfallgutachten

Termin für Schaden- und Unfallgutachten anfragen — ich komme zu Ihnen nach Bochum und ins Ruhrgebiet.