Sachverständigenleistungen
UVV- und BGV-Prüfung für gewerbliche Fahrzeuge
DGUV V 70
Wer Fahrzeuge gewerblich einsetzt, muss sie jährlich durch einen Sachkundigen prüfen lassen. Die UVV-Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 ist Arbeitsschutz — und im Schadensfall Ihr Nachweis, dass Sie Ihrer Pflicht nachgekommen sind.

Die frühere BGV D29 heißt heute DGUV Vorschrift 70. Sie verpflichtet den Unternehmer, alle im Betrieb eingesetzten Fahrzeuge mindestens einmal jährlich auf ihren arbeitssicheren Zustand prüfen zu lassen. Betroffen ist praktisch jedes Fahrzeug, das Mitarbeitende dienstlich führen — vom Firmenwagen über den Transporter bis zum Anhänger und zur Arbeitsmaschine.
Warum die Prüfung mehr ist als eine Formalie
Kommt es zu einem Arbeitsunfall mit einem Fahrzeug, prüfen Berufsgenossenschaft und Versicherer als Erstes, ob die vorgeschriebenen Prüfungen dokumentiert vorliegen. Fehlt der Nachweis, steht schnell der Vorwurf der Organisationspflichtverletzung im Raum — mit Folgen für Versicherungsschutz und persönliche Haftung der Verantwortlichen.
Prüfumfang
- Bremsanlage, Lenkung, Achsen, Räder und Reifen
- Beleuchtung, Signal- und Warneinrichtungen
- Rahmen, Aufbau, Türen, Verschlüsse und Aufstiege
- Ladungssicherungseinrichtungen, Zurrpunkte und Trennwände
- Anhängevorrichtung und Verbindungseinrichtungen
- Sicherheitsausrüstung: Warnweste, Warndreieck, Verbandkasten, Feuerlöscher
- Betriebsanleitung und vorgeschriebene Kennzeichnungen
Für Fuhrparks
Ich komme zu Ihrem Betriebshof und prüfe die Fahrzeuge in einem Durchgang. Sie erhalten für jedes Fahrzeug eine Prüfplakette und eine Prüfbescheinigung sowie eine Übersicht über die nächsten Fälligkeiten, mit der Ihre Disposition planen kann.
Das bringen Sie mit
- Fahrzeugliste mit Kennzeichen und letzten Prüfterminen
- Bisherige UVV-Prüfbescheinigungen
- Zulassungsbescheinigungen Teil I
- Betriebsanleitungen zu Aufbauten und Sondereinrichtungen
Häufige Fragen
Alle Fahrzeuge, die im Betrieb eingesetzt werden — auch Dienstwagen, die Mitarbeitende privat mitnutzen dürfen, sowie Anhänger und selbstfahrende Arbeitsmaschinen.
