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Ouchayan Kfz-Ingenieur- & Sachverständigenbüro

Technischer Dienst

Vollgutachten und Einzelabnahmen

§ 21 StVZO

Wenn kein Teilegutachten existiert oder das Fahrzeug so stark verändert ist, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist, führt der Weg über die Einzelabnahme nach § 21 StVZO.

Begutachtung eines umgebauten Fahrzeugs

Die Einzelabnahme ist die umfassendste Prüfung, die ein einzelnes Fahrzeug durchlaufen kann. Statt sich auf eine bestehende Typgenehmigung zu stützen, wird das Fahrzeug vollständig gegen die geltenden Bau- und Betriebsvorschriften geprüft. Das Ergebnis ist ein Vollgutachten, auf dessen Grundlage die Zulassungsbehörde eine Einzelbetriebserlaubnis erteilt.

Typische Fälle

  • Eigenbauten und Sonderkonstruktionen
  • Umfangreiche Umbauten, bei denen die Betriebserlaubnis erloschen ist
  • Fahrzeugimporte ohne EG-Übereinstimmungsbescheinigung, etwa aus den USA oder Japan
  • Wohnmobilausbauten und Umschreibung der Fahrzeugklasse
  • Umbau auf andere Aufbauart oder geänderte Sitzplatzzahl
  • Nachbauten und Replikas
  • Fahrzeuge nach schwerem Unfall, die wieder aufgebaut wurden

Was geprüft wird

Geprüft wird das Fahrzeug als Ganzes: Bremsanlage und Bremswirkung, Lenkung und Fahrwerk, Rahmen und tragende Struktur, Achslasten und Gewichte, Beleuchtung, Sichtverhältnisse und Rückspiegel, Insassenschutz und Sitzbefestigung, Abgasverhalten und Geräuschentwicklung sowie sämtliche Kennzeichnungen und Nachweise. Bei Fahrzeugen mit geänderten Gewichten kommt die Verwiegung hinzu.

Ablauf

  • Vorgespräch: Ich sichte Ihr Vorhaben und die vorhandenen Unterlagen und nenne Ihnen den erforderlichen Umfang.
  • Unterlagenprüfung: Nachweise, Datenblätter und Zeichnungen werden auf Vollständigkeit geprüft.
  • Begutachtung am Fahrzeug: Prüfung, Messung und, wo nötig, Verwiegung und Fahrversuch.
  • Vollgutachten: Sie erhalten das Gutachten mit allen Feststellungen und Auflagen.
  • Zulassung: Mit dem Gutachten erteilt die Zulassungsbehörde die Einzelbetriebserlaubnis.

Das bringen Sie mit

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II beziehungsweise ausländische Papiere
  • Bei Importen: COC-Dokument oder Herstellerbescheinigung
  • Datenblätter, Zeichnungen und Nachweise der verbauten Komponenten
  • Fotodokumentation des Umbaus
  • Rechnungen der ausführenden Betriebe

Häufige Fragen

  • Das hängt vom Prüfumfang ab, der von Fall zu Fall stark schwankt. Nach dem Vorgespräch und der Sichtung Ihrer Unterlagen nenne ich Ihnen einen belastbaren Rahmen, bevor Sie sich entscheiden.

Vollgutachten und Einzelabnahmen

Termin für Vollgutachten und Einzelabnahmen anfragen — ich komme zu Ihnen nach Bochum und ins Ruhrgebiet.