Sachverständigenleistungen
Fahrzeugbewertung und Wertgutachten
Was ist Ihr Fahrzeug tatsächlich wert? Ein Wertgutachten liefert eine belastbare Antwort — beim Verkauf, gegenüber dem Finanzamt, in der Erbauseinandersetzung oder bei der Leasingrückgabe.

Onlinerechner arbeiten mit Durchschnittswerten und kennen weder den Pflegezustand noch die Ausstattung oder die Historie Ihres Fahrzeugs. Ein Wertgutachten beruht auf der tatsächlichen Besichtigung und ordnet das Fahrzeug in den realen Markt ein — mit einer Begründung, die auch Dritte nachvollziehen können.
Welchen Wert brauchen Sie?
- Händlereinkaufswert — was ein Händler beim Ankauf zahlen würde
- Händlerverkaufswert — der Preis im gewerblichen Wiederverkauf inklusive Gewährleistung
- Wiederbeschaffungswert — was ein gleichwertiges Fahrzeug am Markt kostet
- Zeitwert — der Wert zu einem bestimmten Stichtag
- Restwert — der Wert des beschädigten Fahrzeugs im Ist-Zustand
Typische Anlässe
- Kauf oder Verkauf zwischen Privatpersonen
- Erbauseinandersetzung, Scheidung oder Zugewinnausgleich
- Nachweis gegenüber dem Finanzamt, etwa bei Überführung ins Betriebsvermögen
- Leasingrückgabe und Streit über Minderwerte
- Festsetzung der Versicherungssumme, besonders bei Sammlerfahrzeugen
- Beleihung und Finanzierung
Was in die Bewertung einfließt
Ich erfasse Laufleistung, Ausstattung und Sonderausstattung, den technischen und optischen Zustand, Wartungs- und Reparaturhistorie, Anzahl der Vorbesitzer sowie erkennbare Vor- und Altschäden. Diese Befunde gleiche ich mit der aktuellen Marktlage für genau dieses Modell ab. Das Ergebnis ist ein schriftliches Gutachten mit Lichtbildern und begründeter Wertherleitung.
Das bringen Sie mit
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- Serviceheft und Rechnungen zu Wartung und Reparaturen
- Nachweise über Sonderausstattung und Nachrüstungen
- Letzten HU-Bericht
- Zweitschlüssel und vorhandenes Zubehör
Häufige Fragen
Ein Wertgutachten bezieht sich immer auf einen Stichtag. Da sich der Gebrauchtwagenmarkt bewegt, gilt es praktisch drei bis sechs Monate als aktuell. Für Behörden und Gerichte ist der ausgewiesene Stichtag maßgeblich.
