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Ouchayan Kfz-Ingenieur- & Sachverständigenbüro
Änderungsabnahme

Tieferlegung ohne Eintragung: was wirklich passiert

Läuft doch — beim Fahrwerk ist das keine Rechtsgrundlage. Ohne Änderungsabnahme erlischt die Betriebserlaubnis, mit Folgen, die weit über ein Verwarnungsgeld hinausgehen.

Begutachtung eines umgebauten Fahrzeugs

Ein Gewindefahrwerk, breitere Räder oder eine andere Abgasanlage verändern das Fahrzeug so weit, dass die ursprüngliche Genehmigung es nicht mehr abdeckt. Solange die Änderung nicht abgenommen und eingetragen ist, gilt die Betriebserlaubnis als erloschen.

Die Folgen der Reihe nach

  • Das Fahrzeug gilt als nicht zugelassen — auch wenn Kennzeichen und Plakette angebracht sind.
  • Bei einer Kontrolle drohen Bußgeld und Punkte, in deutlichen Fällen auch die Untersagung der Weiterfahrt.
  • Der Kaskoschutz kann entfallen, weil die vereinbarte Beschaffenheit des Fahrzeugs nicht mehr vorliegt.
  • Der Haftpflichtversicherer zahlt zwar an den Geschädigten, kann aber bei Ihnen Regress nehmen.
  • Bei der nächsten Hauptuntersuchung gibt es keine Plakette, solange der Nachweis fehlt.

Wie Sie es richtig machen

Achten Sie schon beim Kauf des Bauteils darauf, dass ein Teilegutachten, eine ABE oder eine EG-Betriebserlaubnis beiliegt. Nach dem Einbau folgt die Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO, danach die Eintragung bei der Zulassungsstelle. Mehrere Umbauten lassen sich in einem Termin abnehmen — und wenn ohnehin die HU ansteht, verbinden Sie beides.

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